October 27, 2016 - Comments Off on Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Wo liegt der Unterschied zwischen BGF und BGM?
Betriebliches Gesundheitsmanagement ist als Managementaufgabe zu verstehen. Ziel ist die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu organisieren und deren gesundheitsförderliches Verhalten zu schulen, dabei wird eine Verknüpfung zu allen betrieblichen Prozesse hergestellt. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) bezeichnet nur die systemische Intervention. Dabei werden Ressourcen vermehrt und die gesundheitsrelevanten Belastungen gesenkt.
Inhaltsverzeichnis
Wechselwirkung zwischen verhaltens- und verhältnisorientierter Gesundheitsförderung
Die Kombination aus Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention ist bei der betrieblichen Gesundheitsförderung von hoher Priorität. Charakteristisch für verhaltenspräventive Maßnahmen ist die disziplinäre Anforderung an das Individuum selbst. Jeder Mitarbeiter ist dabei für sich selbst, für das Wohlbefinden und die eigene Gesundheit verantwortlich. Die Maßnahmen der verhaltenspräventiven Gesundheitsförderung sind einerseits kostengünstig und schnell im Unternehmen durchgeführt andererseits bedingen diese eine hohe Selbstmotivation des Mitarbeiters und analysieren nicht die Problemherkunft. Dabei werden die Gründe für eine Krankheitsentstehung nicht hinterfragt und auch die Entstehung der Krankheit nicht analysiert. Die körperlichen Symptome der Mitarbeiter werden nivelliert. Ausgehend von der Krankheitsentstehung befasst sich die Verhältnisprävention mit der Entstehung von Krankheiten. Arbeitsbedingungen und alltägliche Anforderungen an das Personal dienen als Basis für erfolgreiche und gute betriebliche Gesundheitsförderung. Folglich wird die Nachhaltigkeit gewährleistet und eine zukunftsorientierte Wirkung erzielt.
Beispielhafte Maßnahmen der verhältnis- und verhaltensorientierten Prävention
Schulung Drogenumgang: Medikamente, illegale Drogen, Alkohol- und Rauchkonsum | bauliche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Fitnessstudio), Bildung Gesundheitszirkel, gesundes Kantinenessen, Verpflegungskörbe und Mineralwasser kostenfrei für das Personal |
Aufklärungsveranstaltungen gesunde Ernährung, Kochkurse | Gesunder Arbeitsplatz -> ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz, Installation von automatischer Erinnerung zur Bewegungspause, Lichtverhältnisse der Arbeitstätigkeit anpassen, Beschaffung von geeignetem Material und Geräteeinkauf zur gesundheitsfördernden Verbesserung von manueller Lastenhandhabung |
Informationsaktionen über Raucherentwöhnung, Risikofaktoren | bewegungsfördernde Arbeitsgestaltung, Grippeschutzimpfung |
Untersuchungstage zu Blutbild, Blutdruck, Cholesterinspiegel, EKG-Tests, BMI Ermittlung, Lungenfunktionstest, Screening Herzkreislaufsystem, Trainingsberatung durch interne Physiotherapeuten oder externes Personal | Beteiligung an den Gesundheitskosten über den Lohn des Personals |
Weiterbildungsprogramme und bereichsübergreifende Schulungen zum Informationsaustausch und Wissensgewinn: Thema Gesundheitsförderung | Gleitende Arbeitszeit, Breitbandmodelle und Schichtplanungsumgestaltung |
Stärkung der eigenen Kompetenz durch Führungsschulungen, Konfliktseminaren, Retorikkursen, Persönlichkeitserweiterung, 1-tägige Positionswechsel | wertschätzende Führungskultur, berufliche Laufbahn im Betrieb individuell Ausarbeiten, Selbstkontrolle und Entscheidungsspielraum vergrößern |
Bewegungsförderung durch Pausengymnastik, Wirbelsäulengymnastik, Rückenschule, Kurzpausen, Betriebseigenes Fitnessstudio, Kostenübernahme von Sportschuhen | Jobenrichment, Jobenlargement, Jobrotation und aufgabenorientierte Maßnahmen |
Muskelentspannung nach Jacobsen, autogenes Training, Schulung zum Zeitmanagement, Betriebspsychologe als Ansprechpartner -> Stressbewältigung | transparente Kommunikationspolitik, Unterstützung durch Sozialdienst für Personal |
externe Sportangebote wie Schwimmkurse oder Lauftreff, Bildung interner Sportgruppen 30 minütige Auszeit in der Arbeitszeit, Theatergruppen für Patientenaufführungen, Betriebsausflüge, Kooperation mit Sportvereinen und Fitnesscentern | |
Ist BGF gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers?
BGF ist eine Pflichtleistung der Krankenkasse nach § 20 a SGB V. Krankenkassen sind verpflichtet Betriebe in der Umsetzung von gesundheitsfördernden Prozessen zu unterstützen. Maßnahmen zur BGF werden von der Bundesregierung unterstützt.
Steuerliche Vorteile bei gesundheitsfördernden Maßnahmen im Betrieb
Die Gesundheit der Mitarbeiter wird seit dem Jahr 2009 unbürokratisch bezuschusst. Jeder Arbeitgeber kann sich bei der Umsetzung von gesundheitsfördernden Maßnahmen für den Arbeitnehmer unterstützen lassen.
Gesetzliche Änderung Jahressteuergesetz
Die Änderung des Jahressteuergesetzes im Jahr 2009 gewährleistet eine Bezuschussung der gesundheitsfördernden Maßnahmen in einem Betrieb. Nach §3 Nr. 34 EStG sind für den Arbeitgeber Aufwendungen bis 500,00 € pro Arbeitnehmer in einem Jahr lohnsteuerfrei. Zuschüsse für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung gewährt. Wichtig ist hierbei, dass die gesundheitsfördernden Maßnahmen den Paragraphen 20 und 20a Abs. 1 SGB V entsprechen. Die gesetzliche Änderung bedingt, dass der Arbeitgeber keinen Nachweis über das betriebliche Interesse nachweisen muss, sondern bis zu dem Betrag von 500,00 € ganz einfach die Aufwendungen steuerfrei in Anspruch nehmen kann.
Lösung für Hindernisse
Sollte der Betrag pro Mitarbeiter in einem Jahr überschritten werden, so sind zwei Wege zu beschreiten. Entweder kann der Arbeitgeber einen Nachweis über das dahinter stehende betriebliche Interesse vorlegen oder aber, er führt für den finanziellen Anteil über 500,00 € Lohnsteuer- sowie Sozialversicherungsbeiträge ab. Ein Arbeitnehmer darf bei einem Wechsel des Arbeitgebers den vollen Freibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung geltend machen. Außerdem ist eine Deklaration möglich, wenn die Gesundheitsmaßnahme nicht als steuerfrei gewährleistet wird. Somit ist beispielsweise die Unterstützung einer Fitnessstudio-Mitgliedschaft im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze bis zu 44,00 € pro Monat möglich.
Werden alle Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bezuschusst?
Der Arbeitgeber kann die Steuerfreiheit in Anspruch nehmen, wenn die Maßnahmen den Anforderungen im Gesetz unterliegen. Gesetzliche Rahmenbedingungen beziehen sich auf den vorhandenen Bedarf, die verschiedenen Zielgruppen, die Umsetzungswege, die Themeninhalte und die angewendeten Methoden. Folgende Maßnahmen werden gesetzlich bezuschusst:
- Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, u.a. mit den Themenschwerpunkten: Stress, Ernährung, Rauchen, Gewicht und Sport
- Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit, wie Kurse und Seminare zu gesundheitlichen Themen
- Verbesserung der Arbeitsgestaltung/-umgebung, wie ergonomische Einrichtung und Angebot an gesundem Kantinenessen
Die Krankenkassen unterstützen Ihre Gesundheitsförderung im Betrieb
Arbeitgeber aufgepasst! Holen Sie sich ganz einfach, schnell und vor allem kostenlos eine telefonische Beratung zur betrieblichen Gesundheitsförderung bei den Krankenkassen.
Das neue Präventionsgesetz bringt Ihren Gesundheitsausgaben im Betrieb einen wesentlichen Vorteil. Laut dem Gesetz im Juni 2015 sind Krankenkassen zur besseren Zusammenarbeit und Vernetzung der gesundheitlichen Akteure verpflichtet worden. Dabei spricht das Gesetz vorwiegend die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Krankenkassen und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Kooperation an. Ziel ist dabei die nationale Präventionsstrategie zur Verbesserung der Prävention sowie zur Gesundheitsförderung von der GKV mit rund 490 Millionen Euro zu erreichen. Die Leistungsausgaben steigen somit seit Januar 2016 pro Versichertem von 3,09 Euro auf 7,00 Euro. Dabei werden 2,00 Euro der zur Verfügung stehendenden 7,00 Euro für BGF-Maßnahmen entnommen und stehen Ihnen zur Verfügung. Krankenkassen sind somit beauftragt, Beratung und Unterstützung in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen anzubieten. Das heißt für Sie, dass Sie mit Ihren Fragen und Problemen rund um das Thema Gesundheitsförderung im Betrieb, die verschiedenen Krankenkassen, in Form von telefonischer Unterstützung in Anspruch nehmen können. Kostenfrei und ohne Verpflichtungen! Weiterhin sind die Krankenkassen mit dem PrävG zusätzlich zum Gesetzestext im SGB V, zur Kooperation mit relevanten Beteiligten des Betriebes, den Unfallversicherungsträgern und der Landesbehörde für Arbeitsschutz verpflichtet. Die Krankenkassen können zur Unterstützung andere Personengruppen wie Arbeitsgemeinschaften oder Verbänden für die Aufgabenbewältigung und der Weiterentwicklung von Krankenkassenleistungen mit einbeziehen. Lassen Sie sich also in der Umsetzung von einem BGM-Konzept beraten und involvieren Sie Ihre Krankenkassen.
Wie erreichen Sie Ziele der Betrieblichen Gesundheitsförderung?
Gesundheitsfördernde Ziele werden erreicht, indem der Betrieb als Ganzes zu betrachtet wird und alle Ebenen interagieren. Dabei gibt es 5 Handlungsfelder, die in der Erarbeitung der Maßnahmen für die Gesundheitsförderung eine Rolle spielen. Dazu zählen:
- den Ausbau von persönlichen Kompetenzen
- die Entwicklung von gesundheitsfördernder Gesamtpolitik
- der Ausbau von Lebenswelten
- die Neuorientierung der Gesundheitsdienste
- die Organisation von gesundheitsbezogenen Gemeinschaftsaktionen
Published by: exparo